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Onlineshop mieten oder kaufen? SaaS, Mietshop, Open Source und Individualentwicklung im Vergleich

27.10.2026·Autor: Stephan Dunger

Ob Sie einen Onlineshop mieten oder kaufen sollten, hängt weniger vom Preis am Anfang ab als von zwei Fragen: Wer kümmert sich um Hosting, Updates und Sicherheit – und wie wachsen die Kosten mit dem Umsatz? Beim Mieten zahlen Sie eine laufende Gebühr, und der Anbieter betreibt die Technik. Mit einer gekauften Lizenz oder mit Open-Source-Software sparen Sie die Miete, übernehmen aber Betrieb, Updates und Sicherheit selbst oder bezahlen einen Dienstleister dafür. Dieser Ratgeber vergleicht fünf Betriebsmodelle – SaaS-Plattform, Mietshop als Komplettpaket, gekaufte Lizenz, Open Source und Individualentwicklung – nach Kosten, Verantwortung, Vertragslaufzeit, Datenhoheit und Erweiterbarkeit.

Auf einen Blick

  • Mieten heißt: laufende Gebühr, Hosting, Updates und Sicherheit übernimmt der Anbieter. Kaufen heißt: Sie erwerben eine Lizenz oder nutzen Open Source und organisieren den Betrieb selbst.
  • Kein Modell ist kostenlos: Auch Open-Source-Software braucht Hosting, Wartung und Erweiterungen, und bei jedem Shop fallen Zahlungsgebühren an.
  • Umsatzabhängige Plattformgebühren wie Transaktionsgebühren oder Preisstufen nach Bruttowarenwert wachsen mit dem Shop: 1 % vom Umsatz sind bei 50.000 € Monatsumsatz 6.000 € im Jahr.
  • Datenschutz: Für die Kundendaten bleiben Sie verantwortlich. Mit jedem Anbieter, der sie in Ihrem Auftrag verarbeitet, brauchen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).
  • Laufzeit: Die gesetzlichen Grenzen für Laufzeiten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 309 Nr. 9 BGB) gelten gegenüber Unternehmern nicht unmittelbar (§ 310 Abs. 1 BGB). Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist ergeben sich vor allem aus dem Vertrag.
  • Wechsel: Klären Sie vor der Unterschrift, welche Daten Sie in welchem Format mitnehmen. Für Cloud- und SaaS-Dienste enthält zusätzlich der EU Data Act Regeln zum Anbieterwechsel.

Stand der Rechtslage: 04.10.2026. Der Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben zu einzelnen Shopsystemen stammen aus unseren Vergleichsseiten (Stand: Oktober 2026), dort sind die Quellen der Hersteller verlinkt.

Was ist der Unterschied zwischen Onlineshop mieten und kaufen?

Beim Mieten nutzen Sie eine Shopsoftware für die Dauer des Vertrags; der Anbieter stellt sie lauffähig bereit, mit Servern, Updates und je nach Angebot Support. Beim Kaufen erwerben Sie eine Lizenz für eine Software, die Sie selbst oder über einen Hoster betreiben. Open-Source-Software ist eine Sonderform: Die Lizenz kostet nichts, der Betrieb liegt bei Ihnen.

Die Grenzen sind fließend: Lizenzen für selbst betriebene Software werden teils als laufende Gebühr berechnet, und manche Open-Source-Systeme bietet der Hersteller zusätzlich als gehostete Mietvariante an. Entscheidend ist deshalb nicht das Etikett „Miete“ oder „Kauf“, sondern wer die Technik betreibt und wofür Sie laufend bezahlen. Gemeint ist in diesem Ratgeber immer die Shopsoftware, nicht der Kauf eines bestehenden Shops als Unternehmen.

Welche Betriebsmodelle gibt es für Onlineshops?

ModellWas Sie bekommenWer betreibt Technik und Updates?Kostenstruktur
SaaS-Plattform / Shop-BaukastenShop auf der Plattform des Anbieters, gestaltet über Vorlagen, Einstellungen und AppsAnbieterMonatsgebühr je Tarif, Apps, je nach Anbieter umsatzabhängige Gebühren
Mietshop als KomplettpaketShopsoftware, Hosting, Updates und Betreuung aus einer Hand; Erweiterungen über Schnittstellen oder die Entwickler des AnbietersAnbieterfester Monatspreis je Paket, Zusatzleistungen nach Vereinbarung
Gekaufte Lizenz im EigenbetriebLizenz für eine Software, die auf einem eigenen oder gemieteten Server läuftSie oder Ihr DienstleisterLizenz einmalig oder laufend, dazu Hosting, Wartung, Erweiterungen
Open Source im Eigenbetriebfrei verfügbare Software mit offenem QuellcodeSie oder Ihr Dienstleisterkeine Lizenzgebühr; Hosting, Wartung, Erweiterungen, Entwicklung
IndividualentwicklungShop, den eine Agentur nach Ihren Anforderungen baut, auf einem bestehenden System oder als eigene EntwicklungAgentur oder Sie, je nach VertragEinmalkosten für Konzeption und Programmierung, danach Wartung und Hosting

1. SaaS-Plattform und Shop-Baukasten

Ihr Shop läuft auf der Plattform des Anbieters; gestaltet wird er über Vorlagen, Einstellungen und Apps, Updates spielt der Anbieter ein. Der Einstieg geht schnell und kommt ohne eigene Server aus. Was die Plattform nicht kann, ergänzen Apps mit eigenen Gebühren, und tiefere Anpassungen sind nur im Rahmen der Plattform möglich.

Kosten: Monatsgebühr je Tarif, dazu je nach Anbieter umsatzabhängige Bestandteile – etwa eine Transaktionsgebühr, wenn ein externer Zahlungsanbieter genutzt wird (Shopify), oder oberhalb eines Freivolumens (Gambio Cloud). Weitere Beispiele für das Modell sind Shopware SaaS und Adobe Commerce as a Cloud Service. Passt, wenn Sie schnell starten, wenig selbst betreiben und mit dem Funktionsumfang der Plattform auskommen wollen.

2. Mietshop als Komplettpaket

Auch hier mieten Sie, und der Anbieter übernimmt Hosting, Updates, Sicherheit und Support. Kennzeichen des Modells: Software, Betrieb und Betreuung kommen aus einer Hand zu einem festen Paketpreis, Erweiterungen entstehen über Schnittstellen oder durch die Entwickler des Anbieters statt über einen App-Marktplatz.

Kosten: fester Monatspreis je Paket, Zusatzleistungen wie Marktplatz-Anbindungen oder individuelle Programmierung nach Vereinbarung. Passt, wenn Sie planbare Kosten und einen festen Ansprechpartner suchen und keine eigene Technik betreiben wollen. Nach diesem Modell arbeitet auch unser eigenes Angebot, mehr dazu weiter unten.

3. Gekaufte Lizenz im Eigenbetrieb

Sie erwerben eine Lizenz – einmalig oder als laufende Gebühr – und betreiben die Software auf einem eigenen oder gemieteten Server. Hosting, Updates, Sicherheitspatches und Backups organisieren Sie selbst oder über einen Dienstleister. Dafür bestimmen Sie Server, Standort und Update-Zeitpunkt selbst.

Beispiele: Shopware bietet seine Pläne auch für selbst gehostete Shops an, Adobe Commerce gibt es on-premises mit einer Lizenz je Basispaket, und JTL-Shop lässt sich statt im optional buchbaren JTL-Hosting auch extern betreiben. Achten Sie darauf, ob Updates in der Lizenz enthalten sind und ob die Software noch Sicherheitsupdates erhält, wenn ein Wartungs- oder Update-Vertrag endet.

4. Open Source im Eigenbetrieb

Die Software ist frei verfügbar, der Quellcode offen, eine Lizenzgebühr fällt nicht an. Betrieb, Updates, Sicherheit und Erweiterungen liegen bei Ihnen oder einer Agentur. Beispiele sind WooCommerce als kostenloses Plugin für WordPress, die Shopware Community Edition, PrestaShop Classic und Magento Open Source; PrestaShop gibt es vom Hersteller zusätzlich als gehostete Variante.

Kosten entstehen für Hosting, kostenpflichtige Erweiterungen, Wartung und Entwicklung – als Rechnung eines Dienstleisters oder als eigene Arbeitszeit. Passt, wenn Sie ein eigenes Entwicklerteam oder eine feste Agentur haben und den Code selbst anpassen wollen.

5. Individualentwicklung durch eine Agentur

Eine Agentur baut den Shop nach Ihren Anforderungen, auf einem bestehenden System oder als eigene Entwicklung. Das bringt große Freiheit bei Funktionen und Abläufen, kostet aber vorab Konzeption und Programmierung und danach laufend Wartung und Hosting. Jede spätere Änderung ist wieder Entwicklungsarbeit.

Achten Sie auf die Rechte am Code: Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar, eingeräumt werden Nutzungsrechte (§ 29 und § 31 UrhG). Sind die Nutzungsarten im Vertrag nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, richtet sich ihr Umfang nach dem Vertragszweck (§ 31 Abs. 5 UrhG). Halten Sie deshalb schriftlich fest, ob Sie den Quellcode erhalten, ändern und von einem anderen Dienstleister weiterentwickeln lassen dürfen.

Was kostet Mieten im Vergleich zum Kaufen?

Beim Mieten zahlen Sie laufend, beim Kaufen und bei Open Source verschiebt sich ein Teil der Kosten an den Anfang: Lizenz, Einrichtung oder Entwicklung. Laufende Kosten bleiben in jedem Modell – für Hosting, Wartung, Erweiterungen oder die eigene Arbeitszeit. Vergleichbar werden die Modelle erst über die Gesamtkosten für mehrere Jahre, gerechnet auf Ihren Planumsatz.

KostenartWann sie anfälltBei welchen Modellen
Lizenzeinmalig oder laufendgekaufte Lizenz; bei Open Source keine
Miete bzw. Abo der Plattformmonatlich oder jährlichSaaS-Plattform, Mietshop
Umsatzabhängige Plattformgebühr (Transaktionsgebühr, Preisstufe nach Bruttowarenwert)je Bestellung bzw. je Umsatzstufeeinzelne SaaS- und Lizenzmodelle
Hosting, Backups, SSL-Zertifikatlaufendim Eigenbetrieb immer zusätzlich; bei Miete den Leistungsumfang prüfen
Updates und Sicherheitspatcheslaufendim Eigenbetrieb als Wartungsvertrag oder eigene Arbeitszeit
Apps, Plugins, Moduleeinmalig oder laufendalle Modelle, je nachdem, was im Standard enthalten ist
Einrichtung, Design, Programmierungeinmaligalle Modelle; bei Individualentwicklung der Kern des Projekts
Zahlungsgebührenje Zahlungalle Modelle
Datenübernahme beim Wechseleinmaligalle Modelle

Wie stark umsatzabhängige Gebühren ins Gewicht fallen, zeigt eine einfache Rechnung: 1 % vom Umsatz kostet einen Shop mit 50.000 € Monatsumsatz 6.000 € im Jahr und 18.000 € in drei Jahren – zusätzlich zu den Gebühren der Zahlungsanbieter. Mehr dazu im Beitrag zum Shopsystem ohne Umsatzbeteiligung.

Alle Kostenblöcke mit Rechenbeispielen für einen kleinen und einen mittleren Shop – gerechnet für ein Festpreis-Paket, ein Baukasten-Abo mit Umsatzbeteiligung und ein selbst betriebenes Open-Source-System – finden Sie im Ratgeber Was kostet ein Onlineshop?.

Wer ist für Hosting, Updates, Sicherheit und Datenschutz verantwortlich?

AufgabeSaaS-PlattformMietshop-PaketLizenz oder Open Source im EigenbetriebIndividualentwicklung
Server und HostingAnbieterAnbieterSie bzw. Ihr Hosternach Vertrag
Updates und SicherheitspatchesAnbieterAnbieterSie bzw. Ihr Dienstleisternach Vertrag
BackupsAnbieter, Umfang erfragenAnbieter, Umfang erfragenSie bzw. Ihr Hosternach Vertrag
Vertrag zur Auftragsverarbeitung mitdem Plattformanbieterdem AnbieterHoster und WartungsdienstleisterAgentur und Hoster
Serverstandortvom Anbieter festgelegt, erfragenvom Anbieter festgelegt, erfragenfrei wählbarfrei wählbar bzw. nach Vertrag

Die Tabelle zeigt die typische Aufteilung; maßgeblich ist der jeweilige Vertrag.

Datenschutz: Für die Daten Ihrer Kunden bleiben Sie in jedem Modell verantwortlich. Wer sie in Ihrem Auftrag verarbeitet – Plattform, Hoster oder Wartungsdienstleister –, tut das auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung, und Sie dürfen nur mit Auftragsverarbeitern arbeiten, die hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bieten (Art. 28 Abs. 1 und 3 DSGVO). Setzt der Anbieter seinerseits weitere Auftragsverarbeiter ein, braucht er dafür Ihre vorherige Genehmigung (Art. 28 Abs. 2 DSGVO); lassen Sie sich die Liste dieser Dienstleister zeigen.

Sicherheit: Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen für ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau treffen (Art. 32 DSGVO). Im Eigenbetrieb heißt das praktisch: Sicherheitsupdates für Shop, Erweiterungen und Server zeitnah einspielen und Backups regelmäßig auf Wiederherstellbarkeit prüfen. Bei einer Miete übernimmt der Anbieter diesen Teil im vertraglich vereinbarten Umfang.

Serverstandort: Werden personenbezogene Daten in ein Land außerhalb von EU und EWR übermittelt, gelten zusätzlich die Bedingungen der Art. 44 ff. DSGVO, etwa ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission oder Standarddatenschutzklauseln (Art. 45 und 46 DSGVO). Welche Fragen Sie dem Anbieter dazu stellen sollten, steht im Beitrag zum DSGVO-konformen Shopsystem.

Was sollte ich bei Vertragslaufzeit und Kündigung prüfen?

Gemietete Shops gibt es monatlich kündbar oder mit fester Laufzeit; bei mehreren Anbietern ist die jährliche Zahlweise günstiger als die monatliche. Für Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Verträgen über regelmäßige Lieferungen oder Dienstleistungen zieht das Gesetz Grenzen: höchstens zwei Jahre Bindung, eine stillschweigende Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit und dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar, höchstens ein Monat Kündigungsfrist zum Ende der ersten Laufzeit (§ 309 Nr. 9 BGB). Gegenüber Unternehmern gilt diese Liste nicht unmittelbar (§ 310 Abs. 1 BGB) – wer einen Shop als Unternehmer bucht, sollte die Bedingungen deshalb selbst genau lesen.

Vor der Unterschrift prüfen

  • Mindestlaufzeit, automatische Verlängerung und Kündigungsfrist
  • Regeln für Preisänderungen während der Laufzeit
  • Wechsel in einen größeren oder kleineren Tarif: ab wann und zu welchen Bedingungen
  • Zugriff auf Shop und Daten nach Vertragsende: wie lange, in welchem Format, zu welchen Kosten
  • Bei gekaufter Lizenz: Laufzeit des Update- oder Wartungsvertrags und was danach mit Sicherheitsupdates geschieht
  • Bei Individualentwicklung: Abnahme, Wartung nach Projektende und die Rechte am Code

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich das System wechsle?

Ein Systemwechsel ist vor allem ein Datenumzug: Produkte mit Varianten und Bildern, Kundenkonten, Bestellhistorie, Inhaltsseiten und die bisherigen Adressen, die per 301-Weiterleitung auf die neuen Seiten zeigen sollten. Im Eigenbetrieb liegen Datenbank und Dateien bei Ihnen. Bei gemieteten Lösungen kommen Sie über Exportfunktionen, Schnittstellen oder den Anbieter an Ihre Daten – klären Sie deshalb vor Vertragsschluss, was sich in welchem Format exportieren lässt.

Für personenbezogene Daten gibt die DSGVO den Rahmen vor: Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung muss vorsehen, dass der Anbieter nach dem Ende der Leistung alle personenbezogenen Daten nach Ihrer Wahl löscht oder zurückgibt, soweit keine Pflicht zur Speicherung besteht (Art. 28 Abs. 3 Buchst. g DSGVO). Wie das praktisch abläuft – Format, Frist, Kosten –, sollte im Vertrag stehen.

Für Cloud- und SaaS-Angebote enthält zusätzlich der EU Data Act Regeln zum Anbieterwechsel; einen Überblick gibt unser Beitrag zum EU Data Act.

Fragen Sie außerdem, ob Kundenpasswörter übernommen werden können – das hängt davon ab, wie das alte System sie speichert – und wer die Weiterleitungen der alten Adressen einrichtet. Ein Testumzug mit echten Daten vor der Umschaltung zeigt, ob alles vollständig ankommt.

Wie flexibel lässt sich der Shop erweitern?

  • SaaS-Plattform: Apps aus dem Marktplatz des Anbieters, Anpassungen im Rahmen der Vorlagen und Schnittstellen der Plattform.
  • Mietshop-Paket: Module und Schnittstellen des Anbieters, individuelle Funktionen durch dessen Entwickler.
  • Gekaufte Lizenz: Erweiterungen und Anpassungen im Rahmen dessen, was die Lizenz erlaubt; jede Anpassung muss bei Updates mitgepflegt werden.
  • Open Source: voller Zugriff auf den Quellcode, Erweiterungen von Drittanbietern, eigene Entwicklung – ebenfalls mit Pflegeaufwand bei jedem Update.
  • Individualentwicklung: alles, was Sie beauftragen; jede Änderung ist neuer Entwicklungsaufwand.

Prüfen Sie in jedem Modell, welche Zahlungs-, Versand- und Warenwirtschaftsanbindungen fertig enthalten sind und welche ein Zusatzmodul oder Programmierung brauchen. Fragen Sie außerdem nach den Folgekosten jeder Erweiterung: Wer passt sie an, wenn das System aktualisiert wird?

Welches Modell passt zu wem?

Ihre AusgangslageNaheliegendes ModellWorauf Sie achten sollten
Erster Shop, überschaubares Sortiment, kein eigenes Technik-BudgetSaaS-Plattform oder Mietshop-PaketGesamtkosten inklusive Apps und umsatzabhängiger Gebühren, Laufzeit, Datenexport
Wachsender Shop, planbare Kosten gewünscht, keine eigene ITMietshop als KomplettpaketLeistungsumfang des Pakets, Support-Kanäle und -Zeiten, Zusatzkosten für Module
B2B-Handel mit Kundengruppen, Staffelpreisen und WarenwirtschaftMietshop-Paket oder Lizenz bzw. Open Source mit DienstleisterB2B-Funktionen im Standard statt per Erweiterung, Anbindung der Warenwirtschaft
Eigenes Entwicklerteam oder feste AgenturOpen Source oder Lizenz im EigenbetriebUpdate- und Sicherheitsprozess, Hosting, Verträge zur Auftragsverarbeitung
Volle Kontrolle über Server und DatenstandortLizenz oder Open Source im EigenbetriebVerantwortung für die Sicherheit (Art. 32 DSGVO), Personal und Budget für den Betrieb
Abläufe, die kein Standardsystem abbildetIndividualentwicklungRechte am Code, Wartung nach Projektende, Abhängigkeit von einer Agentur
Verkauf vor allem über Marktplätze, Shop als zweiter KanalSaaS-Plattform oder Mietshop mit Marktplatz-AnbindungBestandsabgleich zwischen Shop und Marktplätzen, Kosten der Anbindung

Sechs Fragen vor der Entscheidung

  1. Wer spielt Sicherheitsupdates ein – und wie schnell?
  2. Was kostet der Shop pro Jahr bei Ihrem Planumsatz – und bei doppeltem Umsatz?
  3. Wo liegen die Daten, gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, und welche weiteren Dienstleister sind beteiligt?
  4. Welche Funktionen brauchen Sie ab dem ersten Tag – Zahlarten, Versand, B2B-Preise, Warenwirtschaft, Marktplätze –, und sind sie im Standard enthalten oder eine Erweiterung?
  5. Wer hilft im Störfall, über welche Kanäle und zu welchen Zeiten?
  6. Wie kommen Sie wieder heraus: Laufzeit, Kündigungsfrist, Datenexport, Weiterleitungen?

Wie sich einzelne Systeme in diese Modelle einordnen, zeigen unsere Vergleiche mit Shopify, JTL, Shopware, Gambio, WooCommerce, PrestaShop und Magento – alle auf einen Blick in der Vergleichsübersicht.

Wo XONIC einzuordnen ist

Das XONIC Shopsystem gehört zum Modell Mietshop als Komplettpaket; einen klassischen Einmalkauf gibt es nicht mehr. Angeboten werden vier Pakete – Basic, Professional, Premium und Enterprise – mit festen Monatspreisen ab 149 € bei jährlicher Zahlweise, ohne Umsatzbeteiligung und ohne Einrichtungsgebühr; Enterprise wird individuell vereinbart. Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.

Enthalten sind Hosting auf Servern in Frankfurt am Main, Updates, SSL-Zertifikat, tägliche Backups und Support; Shopdaten und Sicherungen werden ausschließlich in Deutschland gespeichert. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate, vorab lässt sich das System 30 Tage kostenlos in einer Testumgebung mit Beispieldaten ausprobieren. Wer aus einem anderen System wechselt, kann die Datenübernahme als Dienstleistung zum Festpreis ab 1.200 € beauftragen. Details stehen auf der Preisseite und der Seite Shopsystem mieten, Stand: Oktober 2026.

Häufige Fragen zu Onlineshop mieten oder kaufen

Das hängt davon ab, wer die Technik betreiben soll. Mieten passt, wenn Hosting, Updates und Sicherheit beim Anbieter liegen und die Kosten planbar sein sollen. Kaufen oder Open Source passt, wenn Sie eigene IT oder einen festen Dienstleister haben und Server, Code und Update-Zeitpunkt selbst bestimmen wollen. Vergleichen Sie in beiden Fällen die Gesamtkosten über mehrere Jahre, gerechnet auf Ihren Planumsatz.

Die Spanne ist groß: von Baukasten-Tarifen im zweistelligen Eurobereich bis zu Paketen und Plänen mit mehreren Hundert Euro im Monat. Hinzu kommen je nach Modell Apps, umsatzabhängige Gebühren der Plattform und bei jedem Shop die Gebühren der Zahlungsanbieter. Vergleichbar sind Angebote nur über die Gesamtkosten pro Jahr; aktuelle Preise einzelner Systeme stehen in unseren Shopsystem-Vergleichen.

Nur die Software. Eine Lizenzgebühr fällt bei Open Source nicht an, Hosting, Updates, Sicherheit, kostenpflichtige Erweiterungen, Wartung und die Gebühren der Zahlungsanbieter aber schon. Wer die Technik selbst betreut, bezahlt mit eigener Arbeitszeit, sonst mit der Rechnung eines Dienstleisters.

Sie als Shopbetreiber bleiben für die Daten Ihrer Kunden verantwortlich. Der Anbieter verarbeitet sie in Ihrem Auftrag; dafür brauchen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der unter anderem regelt, dass er die Daten nach dem Ende der Leistung nach Ihrer Wahl löscht oder zurückgibt. Fragen Sie außerdem nach dem Serverstandort und nach weiteren Dienstleistern des Anbieters. Im Zweifel klären Sie die Einzelheiten mit Ihrer Datenschutzberatung.

Grundsätzlich ja; der Aufwand hängt davon ab, welche Daten sich exportieren lassen. Übertragen werden typischerweise Produkte, Kundenkonten, Bestellungen und Inhalte, die alten Adressen leiten per 301-Weiterleitung auf die neuen Seiten. Klären Sie vor Vertragsschluss das Exportformat und wie lange Sie nach Vertragsende auf Ihre Daten zugreifen können. Für Cloud- und SaaS-Dienste enthält zusätzlich der EU Data Act Regeln zum Anbieterwechsel.

Das Shopsystem gibt es als Paket mit festen Monatspreisen, einen klassischen Einmalkauf gibt es nicht mehr. Die vier Pakete Basic, Professional, Premium und Enterprise beginnen bei 149 € im Monat bei jährlicher Zahlweise, zzgl. USt.; Enterprise wird individuell vereinbart. Hosting in Frankfurt am Main, Updates und Support sind enthalten, eine Umsatzbeteiligung gibt es nicht. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate (Stand: Oktober 2026).

Quellen

Stephan Dunger
Über den Autor

Stephan Dunger

Lead Developer & Shopsystem-Experte · XONIC Solutions GmbH · Im Unternehmen seit 2012

Stephan Dunger gehört zu den Köpfen hinter dem XONIC Shopsystem. Seit 2012 entwickelt er die Plattform gemeinsam mit dem Team weiter – von der Datenbank über die Schnittstellen bis zum Checkout.

Programmierer aus Leidenschaft, technischer Kopf und Berater zugleich: Mit tiefem Know-how rund um Shopsysteme und E-Commerce verbindet Stephan die Tiefe eines Entwicklers mit dem Blick fürs große Ganze. Gemeinsam mit dem XONIC-Team prägt er die technische Ausrichtung, denkt Funktionen konsequent vom Nutzen des Händlers her und berät bei maßgeschneiderten Lösungen.

Das Ergebnis ist Software mit Gesicht: Kunden bekommen keinen anonymen Anbieter, sondern einen direkten Draht zu den Menschen, die XONIC entwickeln. Pragmatisch, schnell und auf Augenhöhe.

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