Ab dem 20. November 2026 gilt die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) – und erfasst erstmals auch zinslose Ratenzahlungen, Buy now, pay later (BNPL) und Kleinkredite unter 200 €. Für Online-Händler bleiben gut fünf Wochen, um Zahlarten, Checkout-Texte und Werbemittel zu prüfen – rechtzeitig vor dem Black-Friday-Setup, in dem Finanzierungswerbung traditionell eine große Rolle spielt. Hier ist die Checkliste.
Auf einen Blick
- Stichtag 20.11.2026: Ab dann gelten die neuen Regeln der Richtlinie (EU) 2023/2225 (CCD II); das deutsche Umsetzungsgesetz wurde – nach Verzögerungen – verabschiedet, der Anwendungsbeginn steht (Stand: August 2026).
- Erstmals erfasst: zinslose Ratenzahlung („0-%-Finanzierung"), BNPL, Kredite unter 200 € und – unter Voraussetzungen – der Rechnungskauf.
- Kernpflichten: Kreditwürdigkeitsprüfung, klare vorvertragliche Informationen im Checkout, transparente Bewerbung, 14-tägiges Widerrufsrecht.
- Hauptlast beim Payment-Anbieter – Händler müssen aber Werbung, Checkout-Wording und die Anbieter-Kommunikation prüfen.
- 5-Punkte-Checkliste für Händler: siehe unten.
Was ändert sich am 20. November 2026 für Ratenkauf und BNPL?
Der Anwendungsbereich des Verbraucherkreditrechts wird deutlich ausgeweitet: Bislang waren zins- und kostenfreie Kredite sowie Kredite unter 200 € weitgehend ausgenommen – genau in dieser Lücke sind BNPL-Angebote und „0-%-Finanzierungen" groß geworden. Ab dem 20. November 2026 fallen diese Zahlungsmodelle unter die regulierten Pflichten: Der Kreditgeber muss die Kreditwürdigkeit des Kunden prüfen (auch bei kleinen Beträgen), vorvertragliche Informationen in standardisierter Form bereitstellen, und dem Verbraucher steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht in Bezug auf den Kreditvertrag zu. Auch die Werbung wird strenger reguliert: Finanzierungsangebote müssen mit klaren Pflichtangaben und Warnhinweisen beworben werden – das pauschale „Jetzt kaufen, später zahlen" ohne Einordnung genügt dann nicht mehr. Wir hatten die Richtlinie bereits im Juni 2026 vorgestellt; dieser Beitrag ist das Countdown-Update mit dem finalen Umsetzungsstand – alle Rechtsbeiträge finden Sie in unserer News-Übersicht.
Fällt Kauf auf Rechnung unter die CCD II?
Es kommt darauf an, wer den Zahlungsaufschub gewährt. Stundet der Händler selbst den Kaufpreis – ohne Zinsen, ohne Kosten und mit Zahlung innerhalb der vorgesehenen Frist –, bleibt der klassische Rechnungskauf unter Voraussetzungen ausgenommen. Läuft der Rechnungskauf dagegen über einen Drittanbieter (etwa einen Payment-Dienstleister, der die Forderung übernimmt und dem Kunden den Aufschub gewährt), greift die Ausnahme nicht – dann gelten die neuen Pflichten. Da im deutschen E-Commerce der Rechnungskauf ganz überwiegend über Zahlungsdienstleister abgewickelt wird, sollten Händler davon ausgehen, dass ihre Rechnungskauf-Option betroffen ist, und das beim Anbieter aktiv erfragen.
| Zahlungsart | Einordnung ab dem 20.11.2026 |
|---|---|
| Ratenkauf mit Zinsen | War schon bisher reguliert – bleibt es; einzelne Pflichten werden verschärft. |
| 0-%-Finanzierung / zinslose Raten | Neu erfasst: Kreditwürdigkeitsprüfung, Informationspflichten, Widerrufsrecht. |
| BNPL („Buy now, pay later") | Neu erfasst – unabhängig von der Höhe des Betrags. |
| Kleinkredite unter 200 € | Neu erfasst – die bisherige Bagatellgrenze entfällt. |
| Rechnungskauf über Payment-Anbieter | In der Regel erfasst – Einordnung beim Anbieter erfragen. |
| Rechnungskauf direkt beim Händler (zins- und kostenfrei) | Unter Voraussetzungen weiterhin ausgenommen. |
| Sofortzahlung, Karte, Wallet, Vorkasse | Nicht erfasst – kein Kreditelement. |
Welche Pflichten treffen den Payment-Anbieter – und welche den Händler?
Die Hauptlast liegt beim Kreditgeber. Bietet Ihr Shop Finanzierung über externe Anbieter wie Klarna, PayPal oder andere Payment-Dienstleister an, sind diese als Kreditgeber für Kreditwürdigkeitsprüfung, vorvertragliche Informationen und die Vertragsgestaltung verantwortlich – die Anbieter passen ihre Strecken entsprechend an. Der Händler ist damit aber nicht aus der Verantwortung: Werbeaussagen im Shop („0-%-Finanzierung", „in 3 Raten zahlen") sind eigene Aussagen des Händlers und müssen den neuen Werbevorgaben genügen; Checkout-Texte und Zahlartenbeschreibungen dürfen der Anbieter-Kommunikation nicht widersprechen; und wo der Händler Finanzierungskonditionen selbst darstellt, muss die Darstellung vollständig und korrekt sein. Kurz: Der Anbieter baut die Kreditstrecke um – der Händler räumt sein Schaufenster auf.
Was müssen Online-Händler jetzt tun? Die 5-Punkte-Checkliste
- Zahlartenliste inventarisieren: Welche Finanzierungs- und Aufschub-Optionen bietet der Shop an – Ratenkauf, BNPL, Rechnungskauf, Anzahlung? Wer ist jeweils rechtlich der Kreditgeber?
- Anbieter-Statements einholen: Von jedem Payment-Anbieter schriftlich bestätigen lassen, wie er die CCD-II-Pflichten umsetzt und was sich im Checkout-Ablauf ändert.
- Checkout-Wording prüfen: Zahlartennamen, Beschreibungstexte und Hinweise im Bestellprozess mit den Anbieter-Vorgaben abgleichen und anpassen.
- Werbemittel prüfen: Banner, Newsletter, Anzeigen und Produktseiten-Hinweise mit Finanzierungsbezug auf die neuen Pflichtangaben und Warnhinweise abklopfen – vor dem Black-Friday-Setup.
- Prozess für abgelehnte Finanzierungen definieren: Durch die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung wird es mehr Ablehnungen geben – der Checkout sollte dann sauber auf alternative Zahlarten führen, der Support sollte Sprachregelungen kennen.
Im XONIC Shopsystem sind 19 Zahlungsanbieter angebunden; Zahlartentexte und Checkout-Hinweise lassen sich je Zahlungsart im Backend pflegen, sodass angepasste Formulierungen ohne Programmieraufwand eingespielt werden können. Auch der EU-Widerrufsbutton ist bereits integriert – wie er eingerichtet wird, zeigt der Leitfaden zum Widerrufsbutton; einen Überblick über die Zahlungs- und Checkout-Funktionen gibt die Funktionsübersicht.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Wie die CCD II Ihre konkreten Zahlungsangebote erfasst, klären Ihr Payment-Anbieter und spezialisierte Kanzleien verbindlich.
